Bibliotheksordnung
Die Bibliothek unseres Gymnasiums soll ein Ort des selbständigen Lernens, der Konzentration und der Information sein. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, Freude und Lust am Lesen zu vermitteln.
Um dies zu gewährleisten, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Es gelten deshalb in Ergänzung zur gültigen Hausordnung die folgenden Regeln zur Benutzung der Bibliothek:
Verhalten:
Jeder Nutzer hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass andere Mitbenutzer nicht gestört werden. Alle Besucherinnen und Besucher verpflichten sich zu einer ruhigen Verhaltensweise. Wenn gesprochen werden muss, hat das so leise zu geschehen, dass andere Besucher dadurch beim Arbeiten nicht gestört werden.
Die Bibliothek ist ausschließlich ein Arbeitsraum, für andere Aktivitäten muss sie verlassen werden. Insbesondere ist Essen und Trinken in der Bibliothek nicht erlaubt.
Kein Buch oder Medium der Bibliothek darf ohne Erfassung durch die Bibliotheksaufsicht aus dem Bibliotheksraum entfernt werden.
Die Nutzung der Computerarbeitsplätze und des Internet muss unterrichts- und themenbezogen sein. Die Computerarbeitsplätze sind für Recherchen im Internet, zum Schreiben von Texten, zum Erstellen von Tabellen und Präsentationen und ähnliche Arbeiten vorgesehen. Ebenso ist der Drucker nur für schulische Zwecke zu verwenden.
Es gibt keine permanente Bibliotheksaufsicht. Es liegt daher in der Verantwortung aller Nutzer, die Bibliothek in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Öffnungszeiten:
Die Bibliothek steht von Montag bis Freitag jeweils von 7:35 bis ca. 17:00 (mit Ausnahme der großen Pausen) allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zur Verfügung.
In den großen Pausen ist die Bibliothek nur zur Buchausleihe geöffnet und nur an den Tagen, an denen Buchausleihe stattfindet.
Gymnasium Schönau
Talstr. 15
79677 Schönau
Tel.: 07673 7190
Fax: 07673 7865